Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte 2024
Spezielle BU-Versicherung für Finanzbeamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf
Finanzbeamte arbeiten im Allgemeinen im Finanzamt bzw. in der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung – auch Steuerverwaltung genannt – ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für die Erhebung und Festsetzung von Steuern zuständig.
Die Finanzverwaltung in Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. Als oberste Behörde in der Bundesfinanzverwaltung gilt das Bundesministerium der Finanzen. Darunter gibt es die Oberbehörden, die spezielle Aufgaben wahrnehmen, für die der Bund zuständig ist.
Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien und stellen die obersten Behörden dar.
Die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) stellen die Mittelbehörden dar und die Finanzämter die Ortsbehörden. Bis auf Zölle und Verbrauchsteuern (für diese ist die Bundeszollverwaltung zuständig) sind die Finanzämter für die Verwaltung sämtlicher Steuern zuständig; mit Ausnahme der Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist.
Anwärter – Beamte auf Probe – Beamte auf Widerruf
Auch bei Finanzbeamten sind zu unterscheiden: Finanzanwärter oder Finanzbeamte auf Probe, Finanzbeamte auf Widerruf oder Finanzbeamte auf Lebenszeit. Entsprechend ist die Rente bei Dienstunfähigkeit eingeschränkt oder nicht vorhanden. Besonders in den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn erhalten Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit häufig nur nach Unfällen eine entsprechende Dienstunfähigkeitsrente; teilweise entfällt diese.
Erst nach vielen Jahren erhöht sich der Anspruch von Finanzbeamten auf eine Dienstunfähigkeitsrente seitens des Staates. Daher benötigen auch Finanzbeamte eine private Dienstunfähigkeitsversicherung, also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechender DU-Klausel.
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