Dienstunfähigkeitsversicherung Steuern | Tipps & Informationen 2024

Steuerliche Förderung der Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung Steuern
Dienstunfähigkeitsversicherung Steuern – Steuerersparnis berechnen – Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in die Dienstunfähigkeitsversicherung eingebaut werden.

Immer mehr Selbständige, Freiberufler und Angestellte entscheiden sich in Deutschland für die Dienstunfähigkeitsversicherung. Grundsätzlich hängt die Entscheidung für die Dienstunfähigkeitsversicherung in vielen Fällen von entsprechenden Steuervergünstigungen bzw. Steuervorteilen ab.

Das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung hat sich somit in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Altersvorsorge Produkte geschoben. Die grundlegenden Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der eingezahlten Beiträge und die garantierte lebenslange Rente. Am Versicherungsmarkt in Deutschland werden eine Vielzahl von Dienstunfähigkeitsversicherung Tarifen angeboten. Dabei gibt es nicht nur teilweise sehr hohe Renditeunterschiede, sondern vor allem auch Unterschiede in den Leistungen, Bedingungen und Optionen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist zudem die einzige Möglichkeit der Altersvorsorge für Selbstständige, bei der man sich auf eine entsprechende staatliche Förderung der Bundesrepublik Deutschland einstellen kann. Auch in den kommenden Jahren kann man so von einigen Besonderheiten profitieren. Schon vor einiger Zeit hat die deutsche Regierung beschlossen, dass es in den kommenden Jahren zu einer Erhöhung der staatlichen Förderung kommen wird.

Während zurzeit noch keine 100% der Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können, steigt dieser Prozentsatz bis zum Jahr 2024 entsprechend an. Im Jahr 2025 können die Beiträge bis zu 100 Prozent bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Dienstunfähigkeitsversicherung Steuervorteile auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Doch auch in anderen steuerlichen Punkten bringt die Dienstunfähigkeitsversicherung ihre Vorteile mit sich. In Kombination mit den entsprechenden Vorsorgepaketen der einzelnen Versicherungsgesellschaften kann man somit auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und auch die Absicherung der Hinterbliebenen steuerlich absetzen.

Die Voraussetzungen für eine entsprechende steuerliche Abzugsfähigkeit sind, dass das Produkt zum einen zertifiziert ist und zudem, dass über 50% des Beitrags des gesamten Vertrags aus dem Anteil der Dienstunfähigkeitsversicherung resultiert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss folglich 49% oder weniger ausmachen.

Vergleichen Sie Ihnen vorliegende Dienstunfähigkeitsversicherung Angebote daher nicht lediglich hinsichtlich der Rahmendaten wie Höhe der Beiträge und Laufzeit des Vertrags, sondern unbedingt auch hinsichtlich der genannten Bedingungen und Optionen.

Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mit unserem nebenstehenden Kontaktformular ein individuelles, renditestarkes und hochwertiges Angebot für eine steuerlich abzugsfähige Dienstunfähigkeitsversicherung an.

Dienstunfähigkeitsversicherung Steuererklärung – Wie sind die Dienstunfähigkeitsversicherung Beträge anzugeben?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist in der Steuererklärung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen (vergleichbar mit der Riester-Rente) als Sonderausgabenabzug steuerlich absetzbar, ist somit also staatlich gefördert. Bereits bei Einführung der Dienstunfähigkeitsversicherung in 2005 hat die Bundesregierung festgelegt, dass im Rahmen der Steuererklärung die Dienstunfähigkeitsversicherung zu einem bestimmten Teil steuerlich absetzbar ist.

Bis 2025 steigt der Teil der Dienstunfähigkeitsversicherung (in Prozent ausgedrückt), der innerhalb der Steuererklärung angegeben werden kann. Ab dem Jahr 2025 können die Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung dann vollständig bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit ist somit einer der wichtigsten Vorteile, die für den Abschluss Dienstunfähigkeitsversicherung sprechen.

Jedoch muss bei der Absetzbarkeit eine entsprechende Obergrenze beachtet werden. Diese liegt laut Gesetz bei 20.000 Euro für Ledige und für Ehepaare bei 40.000 Euro im Jahr. Als Nachweis für die geltend gemachten Dienstunfähigkeitsversicherung Beiträge verlangt das Finanzamt in der Regel den Kontoauszug (bzw. die Jahresabrechnung), den die Versicherten von der Versicherungsgesellschaft erhalten.

Inzwischen sind diese Höchstbeträge sogar noch erhöht worden.

Dienstunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung angeben

Der wesentliche Vorteil der Dienstunfähigkeitsversicherung liegt in den entsprechenden Steuervergünstigungen bzw. Steuervorteilen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung konnte in frühen Jahren durch die so genannte Günstigerprüfung nach § 10 Absatz 4a EStG ganz oder teilweise ins Leere laufen, wenn bereits in entsprechendem Umfang Vorsorgeaufwendungen nach dem sog. alten Recht abgesetzt werden konnten.

Dies betraf aber nur Beiträge, die bis einschließlich 2005 getätigt wurden. Seit 2006 können in der Steuererklärung Dienstunfähigkeitsversicherung Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs zusätzlich abgesetzt werden.

Die Beiträge für die Dienstunfähigkeitsversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierfür ist der Mantelbogen ESt 1 A bzw. die Anlage Vorsorgeaufwand vorgesehen. Die Höhe des anzugebenden Prozentsatzes richtet sich nach dem Steuerjahr.

Ab 2025 werden dann 100% der Zahlungen anerkannt. Auch die Gesamthöhe der Beiträge ist begrenz: Pro Jahr können Ledige maximal 20000 Euro steuerlich geltend machen. Verheirateten können den doppelten Betrag, also maximal 40000 Euro von der Steuer absetzen. Bei Angestellten werden allerdings die genannten Höchstbeträge um die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Auch für Beamte geltend spezielle Grenzen. Am besten sollten Versicherte ihren Steuerberater konsultieren.

Idee der Dienstunfähigkeitsversicherung

Durch die Dienstunfähigkeitsversicherung (auch Rürup Rente genannt) soll die Altersvorsorge Lücke geschlossen werden, die bei Selbständigen und Freiberuflern oft offen bleibt. Besonders diese Berufsgruppen profitieren aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Denn Selbständige und Freiberufler können die staatliche Förderung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder einer Riester Rente nicht bzw. nur indirekt nutzen (über einen sozialversicherungspflichtigen Ehepartner).

Doch nicht nur Selbständige und Freiberufler, sondern auch gut verdienende Angestellte und Beamte können eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.

Im Gegensatz zur Riester Rente werden durch die Dienstunfähigkeitsversicherung viel höhere Beiträge steuerlich gefördert. So erkennt das Finanzamt Steuervergünstigungen bis zu 20.000,- € für Ledige und bis zu 40.000,- € für Verheiratete an. Der Prozentsatz (die Rürup Treppe) erhöht sich jedes Jahr um 2%, so dass im Jahr 2025 100% der Dienstunfähigkeitsversicherung Beiträge steuerfrei sind (siehe “Dienstunfähigkeitsversicherung Steuern” Tabelle).

Dienstunfähigkeitsversicherung – Steuerliche Förderung
Maximal absetzbarer Anteil der Dienstunfähigkeitsversicherung

 
Jahr    
 
Prozentsatz  
  
Ledige
  
Verheiratete
2011
72%
14.400 €
28.800 €
2012
74%
14.800 €
29.600 €
2013
76%
15.200 €
30.400 €
2014
78%
15.600 €
31.200 €
2015
80%
16.000 €
32.000 €
2016
82%
16.400 €
32.800 €
2017
84%
16.800 €
33.600 €
2018
86%
17.200 €
34.400 €
2019
88%
17.600 €
35.200 €
2020
90%
18.000 €
36.000 €
2021
92%
18.400 €
36.800 €
2022
94%
18.800 €
37.600 €
2023
96%
19.200 €
38.400 €
2024
98%
19.600 €
39.200 €
2025
100%
20.000 €
40.000 €

Rürup-Rente Tabelle – Steuervergünstigung (Quelle: Eigene Darstellung)

 

Während bei der Riester Rente nur ein Betrag bis zu 2.100,- € jährlich gefördert wird und bei Firmenverträgen maximal 4.344,- € sind bei der Dienstunfähigkeitsversicherung bis zu 20.000,- € (Ledige) oder 40.000,- € (Verheiratete) absetzbar.

Dienstunfähigkeitsversicherung – Hohe Rendite von Dienstunfähigkeitsversicherung Verträgen – besonders bei kurzer Laufzeit

Gerade bei kurzer Laufzeit erzielt ein Dienstunfähigkeitsversicherung Vertrag eine besonders hohe Rendite, so dass der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung auch kurz vor Rentenbeginn sehr lukrativ ist. Läuft ein Dienstunfähigkeitsversicherung Vertrag bspw. noch 5 Jahre bis zur Auszahlung, erzielt ein konservativ / klassisch verzinster Vertrag im Schnitt eine Rendite von 8,4%.

Der Grund für diese hohe Rendite liegt darin, dass die Einzahlungen zu einem größeren Anteil steuerfrei sind, als später bei Rentenauszahlung der Anteil der Rente, der steuerpflichtig ist. Ältere Personen, die nur noch wenige Jahre bis zu Rente haben, haben somit einen besonders hohen Renditevorteil.

Gegenüber einer ungeförderten privaten Rentenversicherung kann eine kurzläufiger Dienstunfähigkeitsversicherung Vertrag eine 2-3 Mal so hohe Rendite aufweisen. Die genaue Rendite und die Höhe der lebenslangen Rente hängen auch stark von der Finanzstärke eines Versicherers ab, von den Überschüssen und zudem von der Höhe der Kosten des Vertrags.

Dienstunfähigkeitsversicherung Steuern – Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene steuerbegünstigt absichern

Ebenfalls steuerbegünstigt lassen sich mittels einer Dienstunfähigkeitsversicherung auch Hinterbliebene oder der Fall einer Berufsunfähigkeit absichern. Ein Dienstunfähigkeitsversicherung Vertrag soll zwar in erster Linie der Altersvorsorge dienen, jedoch lassen sich auch Zusatzversicherungen in eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einschließen, deren Beiträge dadurch dann ebenfalls steuerlich absetzbar sind.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass der anteilige Beitrag für die Dienstunfähigkeitsversicherung mehr als 50% beträgt. Somit können bis zu 49% in eine BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) und / oder einen Hinterbliebenenschutz fließen. Selbstverständlich wird durch diese Zusatzversicherungen die Rendite geschmälert, d.h. die lebenslange Rente reduziert.

Nachteilig bei einer BUZ im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist, dass bei einer Beitragsfreistellung des Dienstunfähigkeitsversicherung Vertrags zugleich auch die eingeschlossene BUZ Zusatzversicherung nicht separat fortgeführt werden kann.

Zudem ist auch unbedingt zu berücksichtigen, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die BU-Rente aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung BUZ voll versteuert werden muss, wohingegen die BU-Renten im Leistungsfall aus einer eigenständigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit dem viel niedrigeren Ertragsanteil zu versteuern ist.

Daher muss jeder Versicherungsnehmer beide Varianten erörtern und jeweils verschiedene Modelle durchspielen, um im Anschluss daran entscheiden zu können, welche Variante den eigenen Vorstellungen und Wünschen am besten entspricht.

Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Entscheidung zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung und erarbeiten mit Ihnen zusammen den für Sie besten Weg. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage mit Hilfe des obigen Kontaktformulars auf der rechten Seite.

 

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