Dienstunfähigkeitsversicherung

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Dienstunfähigkeitsversicherung 2024 · Die spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst

Was genau ist die Dienstunfähigkeitsversicherung und für welche Personen und Berufsgruppen ist sie wichtig?

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Dienstunfähigkeitsversicherung – Die spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung für  Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine speziell für Beamte konzipierte Art der Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst sind der Meinung, dass der Staat sich immer – also in allen Lebenslagen und Situationen – um eine ausreichende Versorgung  seiner Bediensteten kümmern werde. Vielen ist dabei aber nicht bewusst, dass u.a. auch ein Beamter nicht seine vollen Bezüge weiter erhält, wenn er oder sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Hier kommt dann die Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. die Beamten-BU ins Spiel.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, sondern enthält zusätzlich die sogenannte spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, die DU-Klausel. Diese ist nur in einigen wenigen speziellen Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarifen enthalten und sichert teilweise auch spezielle Beamte, wie Beamte im Vollzugsdienst ab.

Bevor es zu den Details geht, beachten Sie bitte: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine persönliche Beratung.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Der Begriff der Dienstunfähigkeit (auch dauernde Dienstunfähigkeit bezeichnet) beschreibt, dass ein Beamter infolge einer körperlichen oder geistigen Schwäche oder wegen eines körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine Dienstpflichten dauernd zu erfüllen (sog. “dauernde” Dienstunfähigkeit).

Daher werden Beamte nicht wie herkömmliche Angestellte berufsunfähig, sondern dienstunfähig.

Folglich werden sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Bei einer dauernden Dienstunfähigkeit besteht für Beamte unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt. Um Beamte für den Fall einer Dienstunfähigkeit abzusichern, bedarf es einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung.

Dabei ist zu beachten, dass für Beamte in der Regel keine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend ist, sondern eine spezielle Art der Absicherung, die durch eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel gekennzeichnet ist. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen erläutern, worauf bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu achten ist.

Weshalb benötigen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Beamte stehen in einem besonderen Dienstverhältnis und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Sie entrichten keine eigenen Beiträge für ihre Versorgung, allerdings sorgt im Gegenzug der Staat für die Versorgung bei Invalidität bzw. Dienstunfähigkeit.

Bei dauernder Dienstunfähigkeit werden Beamte in den Ruhestand versetzt (sog. Zwangspensionierung). Allerdings erhalten Beamte in den ersten 5 Jahren im Falle einer krankheitsbedingten dauernden Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt.

Deshalb benötigen Beamte einen individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz, eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die der Höhe der Versorgung bei dauernder Dienstunfähigkeit angepasst ist.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Ist eine “herkömmliche” Berufsunfähigkeitsversicherung geeignet?

Sehr häufig empfehlen Versicherungsvermittler eine “herkömmliche” Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn es darum geht, einen Beamten gegen Dienstunfähigkeit abzusichern. Als Begründung wird genannt, Berufsunfähigkeit sei ohnehin fast das gleiche wie Dienstunfähigkeit.

Doch dies ist leider nicht richtig. Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit wird schnell deutlich, wenn man die Definitionen dieser beiden Begriffe gegenüberstellt.

  • Definition “Dienstunfähigkeit”
    • “Ist ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd dienstunfähig und liegt nach amtsärztlichem Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen bzw. zu entlassen. Die Entscheidung über die Versetzung wird vom zuständigen Dienstherrn beschlossen. Darüber hinaus kann eine Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb eines weiteren halben Jahres wiedererlangt wird.”
  • Definition “Berufsunfähigkeit”
    • Von Berufsunfähigkeit spricht man dann, wenn jemand “aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrungen, also seiner erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.”

Fazit: Der Dienstherr trifft also unabhängig die Entscheidung, ob ein Beamter dauernd dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, obwohl der Beamte für dienstunfähig erklärt wurde, denn der Beamte ist evtl. noch in der Lage, eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Ob er tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei zunächst keine Rolle; es reicht die Tatsache aus, dass er es könnte.

Die Lösung: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)

Speziell für Beamte wurde daher die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung konzipiert. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern enthält darüber hinaus die sogenannte spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, die DU-Klausel. Diese ist nur in einigen speziellen Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarifen enthalten.

Durch eine solche DU-Klausel wird gewährleistet, dass Beamte den vollen finanziellen Schutz erhalten, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.

Doch Vorsicht! Beachten Sie bitte, dass nicht jede DU-Klausel zuverlässigen Schutz bietet. Wichtig hierbei ist der genaue Wortlaut der DU-Klausel. Dabei werden 3 Typen von DU-Klauseln unterschieden:

  1. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel / echte DU Klausel
  2. Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel / unvollständige DU Klausel
  3. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel / unechte DU Klausel

Spezialfälle: Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe

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Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie ebenfalls entlassen und gesetzlich nachversichert.

Eine gute DU-Klausel leistet von dem Zeitpunkt an, von dem der Beamte in den Ruhestand versetzt wird, sofern es dafür medizinische Gründe gibt.

Allerdings gibt es häufig Einschränkungen für Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute. Hochwertige BU bzw. DU Tarife bezahlen die DU-Rente schon nach Vorlage medizinischer Nachweise und mit der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung.

Sofern der Pensionierte nicht wieder ins Beamtenverhältnis versetzt wird, erfolgt keine medizinische Nachprüfung. Die Höhe der BU-Rente von 2500 Euro monatlich im Beispielfall für einen Richter führt zu einer starken Begrenzung der Tarife, denn viele Anbieter deckeln ihre Leistung bei 1250 Euro.

Die bekanntesten Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung Anbieter in Deutschland 2024

Die größten und bekanntesten Lebensversicherung-Anbieter in Deutschland, die auch Tarife für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte oder eine  Dienstunfähigkeitsversicherung anbieten sind folgende:

  • Allianz
  • Axa
  • Condor
  • DBV
  • Debeka
  • Signal Iduna
  • HUK Coburg
  • HUK24
  • Condor
  • Continentale
  • Hannoversche
  • Zurich
  • Barmenia
  • Versicherungskammer Bayern VKB
  • Sparkasse
  • Alte Leipziger
  • Hanse Merkur
  • Gothaer
  • Generali
  • HDI
  • DBV
  • Inter Versicherung
  • Universa
  • Münchener Verein
  • Volkswohl Bund
  • Swiss Life
  • R+V
  • Ergo
  • LV1871
  • Sparda Bank
  • BGV
  • ARAG
  • LVM Versicherung
  • Union Investment
  • Nürnberger
  • Württembergische
  • Mannheimer
  • DEVK
  • Provinzial
  • Concordia
  • Mecklenburgische
  • Rheinland Versicherungen
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) / PAX-Familienfürsorge / Bruderhilfe
  • VPV
  • Condor
  • Cosmos Direkt
  • Interrisk
  • neue leben

Beamtenklausel / Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) der verschiedenen DU-Anbieter

Wie oben bereits erwähnt, unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten bzw. Ausprägungen der DU-Klausel:

  1. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel / echte DU Klausel
  2. Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel / unvollständige DU Klausel
  3. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel / unechte DU Klausel

Diese Klausel als Bestandteil eines BU / DU Vertrags kann manchmal den Unterschied machen zwischen Auszahlung der Rente und Ablehnung der Auszahlung.

Eine konkrete Dienstunfähigkeitsklausel bieten aktuell nur noch folgende Versicherer an. Die DU-Klausel bzw. Auszüge daraus haben wir aus den jeweiligen AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) entnommen.

  • Aachen Münchener bzw. jetzt Generali Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Der Beamte auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze, spätestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, nach § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 26 Absatz 1 Satz 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit (Allgemeine Dienstunfähigkeit) aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes in den Ruhestand versetzt worden ist.“
  • Allianz Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Wenn die versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, somit aus dem aktiven Beamtenverhältnis ausscheidet und
    • fortlaufend Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält, liegt Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen vor. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt. Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit
      • entlassen wird, das Beamtenverhältnis also beendet wird,
      • die zur Entlassung wegen Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen der versicherten Person unverändert fortbestehen oder weiter fortschreiten und
      • die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. “
  • Die Bayerische Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter im öffentlichen Dienst vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
    • Bei Lebenszeitbeamten besteht die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
    • Bei Widerrufbeamten und Probebeamten ist die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt. Die Leistungspflicht besteht nach Ablauf von 24 Monaten nur dann fort, wenn uns eine BU nach den Absätzen 1 und 2 nachgewiesen wird.
    • Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an spezielle Beamtengruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr) eintritt. Das Risiko dieser besonderen Dienstunfähigkeit kann nur mit der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel versichert werden.“
    • „Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 besteht bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Absatz 1 aus, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor.“
  • Condor Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf auch vor, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Die Versetzungsverfügung bzw. die Entlassungsurkunde und das dieser Verfügung zugrunde liegende ärztliche Gutachten sind vorzulegen. Diese Regelungen gelten für Richter entsprechend.“
    • „Erhalten Sie keine Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz, prüfen wir, ob aufgrund des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen die zuletzt ausgeübten Dienstpflichten weiterhin nicht erfüllt werden können.“
  • DBV Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter wegen festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. einer Ruhestandsversetzung erfuhr. Die Feststellung der allgemeinen Dienstunfähigkeit kann durch einen Amtsarzt oder einen vom Dienstherrn beauftragten medizinischen Gutachter erfolgen. Die versicherte Leistung wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in den Ruhestand gezahlt.
    • Der in den Ruhestandsversetzte Beamte erhält die versicherten Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt) nach dem Beamtenversorgungsgesetz bzw. nach dem kirchlichen Beamtenrecht nachweist.“
    • „Bei Zeit- und Berufssoldaten leisten wir auf Grund Dienstunfähigkeit abweichend von Absatz 1.2.1, wenn und solange die Leistungsvoraussetzungen der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden „Zusatzvereinbarung für das Dienstunfähigkeitsrisiko bei Zeit- und Berufssoldaten“ erfüllt sind.“
  • Debeka Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder eine Ruhestandsversetzung erfährt.“
    • „Ist die versicherte Person ein Beamter auf Widerruf oder ein Beamter auf Probe, werden die versicherten Leistungen auf die Dauer von sechs Jahren gewährt. Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mindestens drei Jahre) außerstande ist, ihren Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.“
  • DEVK Dienstunfähigkeitsklausel
    • Die DEVK hat keine konkrete Dienstunfähigkeitsklausel, sondern  eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, in welcher auch eine „vollständige Dienstunfähigkeitsbescheinigung“ als Auslöser aufgezählt wird. Die Dienstunfähigkeitsrente ist auf 18 Monate beschränkt.
  • Ergo Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Beamte des öffentlichen Dienstes gelten unabhängig von den in Ziffer 3.1 genannten Voraussetzungen als berufsunfähig, wenn sie vor Vollendung des 46. Lebensjahres zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind (dienstunfähig) und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder eine Ruhestandsversetzung widerfährt.“
  • HanseMerkur Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Ein versicherter Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf oder auf Zeit (nachfolgend zusammenfassend Beamte genannt) gilt ebenfalls als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird.“
  • Huk Coburg Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Ein versicherter Beamter gilt als vollständig berufsunfähig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
      • Er wird ausschließlich in Folge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze entlassen oder eine Ruhestandsversetzung bekommt. Dies erfolgt nach den Bestimmungen des Beamtenrechts dann, wenn der Beamte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.
      • Es liegt ein Zeugnis über diese Dienstunfähigkeit vor.
      • Das Zeugnis wurde durch den Amtsarzt oder einen vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arzt erstellt.“
  • Nürnberger Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ist die Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit. Berufsunfähigkeit infolge Dienstunfähigkeit liegt von Beginn an vor, wenn es sich bei der versicherten Person um eine Beamte (m/w/d) (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte),
      Beamte (m/w/d) auf Lebenszeit (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte), Beamte (m/w/d) auf Probe (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte), Beamte(m/w/d) auf Widerruf (auch Staatsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Zollbeamte, Justizvollzugsbeamte), Beamte (m/w/d) auf Zeit, eine Soldatin auf Zeit bzw. einen Soldaten auf Zeit, eine Berufssoldatin bzw. einen Berufssoldaten, eine Richterin bzw. einen Richter oder einen Richter (m/w/d) auf Probe handelt und diese ausschließlich infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt und zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und deshalb wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.
    • Allgemeine Dienstunfähigkeit ist eine solche im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes und des § 26 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes, oder im Sinne des § 44 Absatz 3 Satz 1 des Soldatengesetzes in Verbindung mit ZDv 14/5 B 153 und des § 55 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes in Verbindung mit ZDv 14/5 B 153.
      Für Richter und Richter auf Probe gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechend.“
  • R+V Versicherung Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf auch vor, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Die Versetzungsverfügung bzw. die Entlassungsurkunde und das dieser Verfügung zugrunde liegende ärztliche Gutachten sind vorzulegen. Diese Regelungen gelten für Richter entsprechend.“
    • „Erhalten Sie keine Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz, prüfen wir, ob aufgrund des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen die zuletzt ausgeübten Dienstpflichten weiterhin nicht erfüllt werden können.“
  • SDK Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Wenn eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart ist, gilt für Beamte (inkl. Beamtenanwärter bzw. Beamte auf Probe) und Richter auch die Entlassung bzw. die Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit aus ausschließlich medizinischen Gründen als Berufsunfähigkeit.“
  • Signal Iduna Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als BU, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. eine Ruhestandsversetzung bekommt.
    • Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wurden, liegt eine BU nicht oder nicht mehr vor, wenn eine andere Tätigkeit nach Absatz 7 ausgeübt wird.
    • Bei Beamten, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, verzichten wir auf die konkrete Verweisung nach Absatz 7.“
    • “Bei Beamten bzw. Richtern und Kirchenbeamten gilt zusätzlich Absatz 5 bzw. Absatz 6.”
  • Universa Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter oder Richter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist (dienstunfähig) und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde bzw. bei Widerrufbeamten das Beamtenverhältnis widerrufen wurde. In diesem Fall erbringen wir die Leistung ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Entlassung oder Versetzung wirksam wird.“
  • Versicherungskammer Bayern Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Ist die versicherte Person Beamter, liegt – sofern mit uns vereinbart – Berufsunfähigkeit im Sinne von Absatz 1 Satz 1 auch dann vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aufgrund von Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts ausschließlich infolge ihres Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Dies hat der versicherte Beamte durch ein entsprechendes Zeugnis, das von einem Amtsarzt oder einem vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arzt erstellt wurde, und durch die Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand bzw. Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nachzuweisen.
    • Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzte oder aus dem Beamtenverhältnis entlassene Beamte eine andere Tätigkeit im Sinne von Absatz 1 Satz 1 aus, liegt keine BU im Sinne dieser Bedingungen vor.
    • Die vorstehenden Regelungen zur Dienstunfähigkeit gelten für Richter und Berufssoldaten entsprechend.
    • Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten auch für die Frage, ob eine Dienstunfähigkeit der versicherten Person vorliegt, die zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und Erklärungen sowie unsere Annahmeentscheidung.“
  • Württembergische Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dauernd unfähig (dienstunfähig i. S. d. für den Versicherten geltenden Beamtengesetzes) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses ausschließlich infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder einer Ruhestandsversetzung widerfährt.“
  • WWK Dienstunfähigkeitsklausel
    • „Bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten auf Dauer unfähig (dienstunfähig) sind und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt werden. Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an spezielle Beamtengruppen (z. B. Polizei, Feuerwehr) eintritt.“

Dienstunfähigkeitsversicherung Angebote

Das individuell passende Angebot für die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, gestaltet sich oftmals als schwierig, da die Auswahl dafür unübersichtlich ist und zu den verschiedenen Bedürfnissen nicht jedes Angebot das Richtige ist.

Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten wird, die im Bereich der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen aktiv sind, bieten nur wenige Gesellschaft eine BU-Versicherung für Beamte oder die spezielle Dienstunfähigkeits-Versicherung an.

Dienstunfähigkeitsversicherung – Angebote von unabhängigen Versicherungsmaklern

Wir befassen uns bereits seit vielen Jahren als Versicherungsmakler umfassend und intensiv mit dem Biometrie Bereich und bieten Ihnen daher eine professionelle und individuelle Dienstunfähigkeitsversicherung Beratung an.

Das wichtigste: Unsere Beratung ist von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängig. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen gemeinsam mit bundesweiten Finanz- und Versicherungsexperten kostenfrei und unverbindlich ein perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Dienstunfähigkeitsversicherung Angebot. So ermitteln wir mit Ihnen zusammen die für Sie optimale Dienstunfähigkeitsversicherung.

Dienstunfähigkeitsversicherung für folgende Beamten-Berufe und Beamten-Berufsgruppen

Wir bieten u.a. für folgende Berufe bzw. Berufsgruppen zugeschnittene DU-Angebote an. Bei diesen Tarifen handelt es sich um die hochwertigsten DU-Absicherungen am Markt, die wir zu besonders günstigen Beiträgen anbieten.

  • Beamte auf Lebenszeit
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Widerruf
  • Bundespolizei / Bundespolizist
  • Finanzbeamte
  • Justizvollzugsbeamte
  • Lehrer
  • Polizeibeamte
  • Postbeamte
  • Richter
  • Soldat / Soldaten
  • Staatsanwalt
  • Verwaltungsbeamte
  • Zollbeamte

Für ein individuelles Angebot für eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder auch eine spezielle Krankenversicherung für Beamte verwenden Sie bitte das obige Kontaktformular.

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