Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte 2024

BU-Versicherung für Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf

Dienstunfähigkeitsversicherung Test
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte – Unterscheidung: Beamte auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit

Für Beamte gelten für den Abschluss einer Arbeitskraftabsicherung einige wichtige Besonderheiten. Denn bei Beamten kann der Dienstherr unabhängig darüber entscheiden, ob ein Beamter als dienstunfähig eingestuft wird.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass möglicherweise die Leistung aus einer “herkömmlichen” Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt wird, da der Beamte noch in der Lage ist, eine andere berufliche Tätigkeit auszuüben, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und die er aufgrund seiner Erfahrung und Ausbildung ausüben kann.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beamte allerdings tatsächlich einen anderen Beruf konkret ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, sondern es genügt die Tatsache, dass er es könnte, um die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verwehren.

Um Beamte vor solchen Situationen zu schützen, werden Tarife mit speziell für Beamte konzipierten Klauseln verwendet, die sog. Dienstunfähigkeitsversicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel; auch Beamtenklausel genannt).

Durch diese Klausel wird im Bedingungswerk des entsprechenden BU-Tarifs die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt, was zur Folge hat, dass der Beamte die versicherte Rente erhält, sobald er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Zu beachten ist dabei allerdings, dass bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung unterschieden wird zwischen:

  • Beamte auf Lebenszeit
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Widerruf

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Lebenszeit

Da ein Beamter auf Lebenszeit häufig keine ausreichende Dienstunfähigkeitsrente erhält, ist eine private Absicherung mit Hilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll.

Beim Vergleich von DU Versicherungen muss darauf geachtet werden, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine echte DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) enthält. Denn da nur noch wenige Versicherer die echte DU-Klausel anbieten, müssen die vorliegenden Dienstunfähigkeitsversicherung-Angebote genauestens überprüft werden.

Der Status Beamter auf Lebenszeit wird einem Beamten auf Probe nach dem Ende der Probezeit verliehen. Dabei beschreibt das Wort „Lebenszeit“ in diesem Zusammenhang einerseits die Lebensspanne des Beamten und andererseits die Lebenszeit des Staates.

Früher gab es für Beamte teilweise Überraschungen in der Lebensplanung, wenn während des Arbeitslebens ein Staat als Dienstgeber aufhörte zu existieren. In der Vergangenheit wurde der Beamte auf Probe ab einem Alter von 27 Jahren zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Diese Regelung wurde seit 2009 aufgehoben und im Beamtenstatusgesetz neu geregelt. Die fachliche Leistung, Befähigung und Eignung wird mittlerweile im Allgemeinen durch den Dienstvorgesetzten beurteilt und festgestellt. Im Falle dass der der Beamte vor dem Ende der Probezeit das 35. Lebensjahr vollendet hat, wird der Status Beamter auf Lebenszeit in der Regel nicht mehr verliehen.

Ausnahmen können dabei für bestimmte Laufbahnen (z. B. als Professor), für Laufbahnen mit Bewerbermangel oder auch für Schwerbehinderte gemacht werden. Die jeweiligen Landesgesetze haben hier jedoch teilweise unterschiedliche Regelungen.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe

Da ein Beamter auf Probe in der Regel keinen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente von seinem Dienstherrn hat, ist eine private Absicherung mittels einer Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Auch für Beamte auf Probe gilt, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine echte DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) beinhalten muss.

Da einige Versicherer eine echte DU-Klausel aber nur für Beamte auf Lebenszeit anbieten, muss der entsprechende Vertrag daraufhin genau überprüft werden.

Ein Beamter wird zum Beamten auf Probe ernannt, wenn er seinen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat und künftig als Beamter auf Lebenszeit eingesetzt oder als Bewerber einer Laufbahn besonderer Fachrichtung eingestellt werden soll.

Als Beamter auf Probe werden auch diejenigen Beamten ernannt, welche zur Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion vorgesehen sind und vorher noch nicht Beamte waren. Dabei kann der Status als Beamter auf Probe auch länger als die Probezeit andauern, die Beamte nach Abschluss ihrer Laufbahnprüfung noch absolvieren müssen.

Nach dem neuen Recht (seit 01.04.2009) folgt mit der Ernennung zum Beamten auf Probe auch automatisch sofort die Anstellung. Trotzdem muss die Probezeit noch absolviert werden. Für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit spielt die Vollendung des 27. Lebensjahres nun keine Rolle mehr, da dieses Kriterium ersatzlos abgeschafft wurde

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe

Da ein Beamter auf Widerruf in der Regel keinen vollwertigen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente hat, ist eine private Absicherung mit Hilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung sehr wichtig. Auch ein Beamter auf Widerruf muss darauf achten, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung eine echte DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) enthält.

Denn da einige Versicherer die echte Dienstunfähigkeitsklausel nur noch für Beamte auf Lebenszeit anbieten, müssen die vorliegenden DU Angebote genauestens überprüft werden.

Ein Beamter auf Widerruf befindet sich im Allgemeinen im Vorbereitungsdienst. Das bedeutet, der Beamte auf Widerruf absolviert eine Ausbildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Die Dienstbezeichnung für Beamte auf Widerruf lautet Anwärter bzw. im höheren Dienst Referendar mit einem Bezug auf die eingeschlagene Laufbahn (z. B. Studienreferendar) oder als Zusatz zur Amtsbezeichnung des Eingangsamtes (z. B. Polizeikommissar-Anwärter).

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf kann jederzeit durch den Dienstherrn widerrufen werden und endet mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. Ein endgültiges Nichtbestehen ist in der Regel dann der Fall, wenn der Anwärter zum zweiten Mal die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat.

Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht für Beamte auf Widerruf meistens eine Staatsprüfung bzw. ein Staatsexamen an. Wenn der Vorbereitungsdienst für den Beamten auf Widerruf auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, kann dieser Dienst auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses abgeleistet werden.

Daher sind in den meisten Bundesländern Rechtsreferendare keine Beamten auf Widerruf mehr. Berufsanfänger werden (oder wurden zeitweise) als Beamte auf Widerruf eingestellt, obwohl sie ihren Vorbereitungsdienst bereits absolviert hatten.

Eine Sonderform des Beamtenverhältnisses auf Widerruf ist ein solches zur vorübergehenden Verwendung. Dieses kann z. B. anstelle eines befristeten Arbeitsverhältnisses dem Beamtenverhältnis auf Probe nach der Staatsprüfung voraus gehen.

 

 

 

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